Konditionen

Das Kleingedruckte.

Preise und AGB

Die hier angegebenen Preise entsprechen den vom Schweizerischen Berufsverband der diplomierten Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten empfohlenen Honorar.

Angebote und Preise

  • Dauer und Preis der Gespräche / Einzellektionen:
    • für Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre je 50 Minuten zu Sfr. 125.-
    • für Jugendliche ab 16 Jahre & Erwachsene je 60 Minuten zu Sfr. 150.-
  • Vor- und Nachbereitung sind im Preis inbegriffen.
  • Arten von Gesprächen:
    • Erstgespräch mit Eltern und Kind oder Erwachsenem
    • Einzellektion Lerncoaching / Lerntherapie oder ADHS-Coaching mit Kind oder Erwachsenem
    • Standortgespräch / Abschlussgespräch mit Kind und Eltern oder Erwachsenem
    • Beratungsgespräch für Eltern
    • Beratungsgespräch für Fachpersonen wie Lerntherapeut*innen, Lehrkräfte, Coach usw.
  • Telefonate, Emails, Berichte, Begleitung an Schulische Standortgespräche sowie Vernetzungsarbeit (z.B. mit Lehrbetrieben, Lehrkräften) werden zusätzlich zum selben Ansatz verrechnet.
  • Die Finanzierung ist in der Regel privat zu übernehmen.
  • Bei Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen mit einer bestehenden Verfügung der Invalidenversicherung (IV) kann über die IV abgerechnet werden, sofern es sich um eine berufliche Eingliederung handelt. Eine Kostengutsprache für Jobcoaching, Lerncoaching oder Supported Education (unterstützte Ausbildung im allgemeinen Arbeitsmarkt) kann als berufliche Massnahme oder Frühinterventionsmassnahme in der beruflichen Integration bei den IV-Stellen beantragt werden. Dazu ist eine Anmeldung für berufliche Integration bei der IV notwendig. Hier wird in der Regel 60 Minuten zum Preis von Sfr. 150.- gearbeitet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Vertragsgegenstand

Die Praxis Lerncode bietet Lerncoaching und / oder Lerntherapie bei Lernunsicherheiten und Lernschwierigkeiten an. Die Arbeitsweise basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Schwierigkeiten beim Lernen findet in der Regel in Einzelsitzungen statt. Die Eltern werden beim Erstgespräch und bei Bedarf einbezogen. Manchmal ist, nach vorgängiger Absprache, auch ein Kontakt zu anderen Beteiligten (z.B. Therapeuten, Schule) sinnvoll. Die Praxis Lerncode untersteht der Schweigepflicht.

(2) Honorar und Leistungsumfang

Das Honorar und der Leistungsumfang von Lerntherapie und Beratung werden zwischen der Praxis Lerncode und Klient/-in gemäss der aktuell geltenden, auf der Webseite veröffentlichten Konditionen (www.lerncode.ch) vereinbart.

(3) Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Honorars für Lerntherapie, Beratung, Training und administrative Aufwendungen erfolgt per Lastschriftverfahren, Barzahlung oder Überweisung. Die Zahlung erfolgt jeweils in 30 Tagen nach Rechnungszustellung.

(4) Terminabsage

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei Nichterscheinen oder bei späteren Absagen wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.

(5) Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

Die Kosten für eine ungedeckte Lastschrift trägt die / der Klient/-in. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Anfallende Mahnkosten werden wie folgt in Rechnung gestellt:

• Ab der zweiten Mahnung ist eine Gebühr von Sfr. 10.00 zu entrichten.

• Für jeden Inkassovorgang werden Fremdgebühren weitergegeben.

Im Falle rückständiger oder unvollständiger Zahlungen ist die Praxis Lerncode berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

(6) Therapieerfolg

Die Praxis Lerncode kann den gewünschten Erfolg oder das Erreichen der gesteckten Therapieziele nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Therapieerfolg eintritt.

(7) Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der / des Klienten werden wie gesetzlich vorgeschrieben gespeichert. Sie werden ausschliesslich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet. Vor Auskunftserteilung an Dritte muss die Praxis Lerncode von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.

(8) Salvatorische Klausel

Sollten Teile der Vereinbarung ungültig sein, behalten die anderen Teile der Vereinbarung ihre Gültigkeit.

(9) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.


Zürich, den 17. Januar 2020

2021 Lerncode / Doris Degen

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